ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Lasse Schlegel und seiner Auftraggeberinnen abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn die Auftraggeberin ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
Stand: November 2020
1. Allgemeines
Sämtliche von Lasse Schlegel abgegebenen Angebote sind freibleibend. Der Vertrag zwischen der Auftraggeberin und Lasse Schlegel tritt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren schriftliche Bestätigung durch Lasse Schlegel in Kraft. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Auftraggeberin Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Lasse Schlegel ausdrücklich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Lasse Schlegel und der Auftraggeberin zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung von Lasse Schlegel als maßgeblich.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Ändert die Auftraggeberin nach Bestätigung eines Auftrags die Ziele oder Ansprüche zu einer Idee, Konzeption oder an einer Gestaltung, so bleibt der eigentliche Auftrag davon unberührt und Lasse Schlegel ist berechtigt, eine Nachkalkulation vorzulegen, die dann Vertragsgrundlage wird. Für bereits begonnene Arbeiten behält Lasse Schlegel den vollen Vergütungsanspruch.
3. Geheimhaltung
Lasse Schlegel verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin vertraulich zu behandeln.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an Lasse Schlegel erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Konzepte, Ideen, Entwürfe, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollte. Damit stehen Lasse Schlegel insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit Lasse Schlegel bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von Lasse Schlegel, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt /an der Entwicklung.
Lasse Schlegel überträgt der Auftraggeberin die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Lasse Schlegel bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht der Auftraggeberin eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Lasse Schlegel und der Auftraggeberin.
Die Nutzungsrechte gehen auf die Auftraggeberin erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Die Entwürfe, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Lasse Schlegel weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat die Auftraggeberin Lasse Schlegel eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.
Lasse Schlegel hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt die Auftraggeberin das Recht auf Namensnennung, ist sie verpflichtet Lasse Schlegel eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Lasse Schlegel, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Im Falle des Nichtgefallens einer zur Entwicklung in Auftrag gegebenen Idee kann die Auftraggeberin vom Erwerb der Nutzungsrechte absehen. Es wird dann ausschließlich das vereinbarte Honorar für die konzeptionelle Arbeit fällig.
5. Vergütung
Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Etwaige vereinbarte Abschlagszahlungen nach Auftragserteilung sind in der Auftragsbestätigung geregelt.
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Auftraggeberin verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind von der Auftraggeberin zu erstatten.
Zusatzleistungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird der Auftraggeberin vorab zur Genehmigung vorgelegt.
6. Fremdleistungen
Lasse Schlegel ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu bestellen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, Lasse Schlegel hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
7. Eigentum, Rückgabepflicht
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Lasse Schlegel spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat die Auftraggeberin die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8. Herausgabe von Daten
Lasse Schlegel ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin, dass Lasse Schlegel ihr Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Lasse Schlegel der Auftraggeberin Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder der Auftraggeberin ohne entsprechende Vereinbarung ist grundsätzlich unzulässig.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt die Auftraggeberin.
Lasse Schlegel haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Lasse Schlegel ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System der Auftraggeberin entstehen.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Auftraggeberin legt Lasse Schlegel vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
Soll Lasse Schlegel die Produktionsüberwachung durchführen, schließen die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Lasse Schlegel die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Lasse Schlegel nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die Auftraggeberin Lasse Schlegel zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
10. Haftung
Lasse Schlegel haftet nur für Schäden, die Lasse Schlegel selbst oder seine Erfüllungsgehilfinnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung der Auftraggeberin.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt die Auftraggeberin die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für Lasse Schlegel entfällt nach Freigabe jegliche damit verbundene Haftung.
Lasse Schlegel haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenüber Lasse Schlegel geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht für Lasse Schlegel Gestaltungsfreiheit. Wünscht die Auftraggeberin während oder nach der Produktion Änderungen, so hat sie die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann Lasse Schlegel eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Lasse Schlegel auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Auftraggeberin versichert, dass sie zur Verwendung aller an Lasse Schlegel übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt die Auftraggeberin Lasse Schlegel im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Lasse Schlegel, Büro für Gestaltung, Noltestr. 13, D–30451 Hannover. Gerichtsstand ist Hannover.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Lasse Schlegel und seiner Auftraggeberinnen abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn die Auftraggeberin ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
Stand: November 2020
1. Allgemeines
Sämtliche von Lasse Schlegel abgegebenen Angebote sind freibleibend. Der Vertrag zwischen der Auftraggeberin und Lasse Schlegel tritt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren schriftliche Bestätigung durch Lasse Schlegel in Kraft. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Auftraggeberin Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Lasse Schlegel ausdrücklich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Lasse Schlegel und der Auftraggeberin zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung von Lasse Schlegel als maßgeblich.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Ändert die Auftraggeberin nach Bestätigung eines Auftrags die Ziele oder Ansprüche zu einer Idee, Konzeption oder an einer Gestaltung, so bleibt der eigentliche Auftrag davon unberührt und Lasse Schlegel ist berechtigt, eine Nachkalkulation vorzulegen, die dann Vertragsgrundlage wird. Für bereits begonnene Arbeiten behält Lasse Schlegel den vollen Vergütungsanspruch.
3. Geheimhaltung
Lasse Schlegel verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin vertraulich zu behandeln.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an Lasse Schlegel erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Konzepte, Ideen, Entwürfe, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollte. Damit stehen Lasse Schlegel insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit Lasse Schlegel bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von Lasse Schlegel, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt /an der Entwicklung.
Lasse Schlegel überträgt der Auftraggeberin die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Lasse Schlegel bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht der Auftraggeberin eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Lasse Schlegel und der Auftraggeberin.
Die Nutzungsrechte gehen auf die Auftraggeberin erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Die Entwürfe, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Lasse Schlegel weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat die Auftraggeberin Lasse Schlegel eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.
Lasse Schlegel hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt die Auftraggeberin das Recht auf Namensnennung, ist sie verpflichtet Lasse Schlegel eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Lasse Schlegel, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Im Falle des Nichtgefallens einer zur Entwicklung in Auftrag gegebenen Idee kann die Auftraggeberin vom Erwerb der Nutzungsrechte absehen. Es wird dann ausschließlich das vereinbarte Honorar für die konzeptionelle Arbeit fällig.
5. Vergütung
Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Etwaige vereinbarte Abschlagszahlungen nach Auftragserteilung sind in der Auftragsbestätigung geregelt.
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Auftraggeberin verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind von der Auftraggeberin zu erstatten.
Zusatzleistungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird der Auftraggeberin vorab zur Genehmigung vorgelegt.
6. Fremdleistungen
Lasse Schlegel ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu bestellen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, Lasse Schlegel hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
7. Eigentum, Rückgabepflicht
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Lasse Schlegel spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat die Auftraggeberin die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8. Herausgabe von Daten
Lasse Schlegel ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin, dass Lasse Schlegel ihr Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Lasse Schlegel der Auftraggeberin Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder der Auftraggeberin ohne entsprechende Vereinbarung ist grundsätzlich unzulässig.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt die Auftraggeberin.
Lasse Schlegel haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Lasse Schlegel ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System der Auftraggeberin entstehen.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Auftraggeberin legt Lasse Schlegel vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
Soll Lasse Schlegel die Produktionsüberwachung durchführen, schließen die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Lasse Schlegel die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Lasse Schlegel nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die Auftraggeberin Lasse Schlegel zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
10. Haftung
Lasse Schlegel haftet nur für Schäden, die Lasse Schlegel selbst oder seine Erfüllungsgehilfinnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung der Auftraggeberin.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt die Auftraggeberin die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für Lasse Schlegel entfällt nach Freigabe jegliche damit verbundene Haftung.
Lasse Schlegel haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenüber Lasse Schlegel geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht für Lasse Schlegel Gestaltungsfreiheit. Wünscht die Auftraggeberin während oder nach der Produktion Änderungen, so hat sie die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann Lasse Schlegel eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Lasse Schlegel auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Auftraggeberin versichert, dass sie zur Verwendung aller an Lasse Schlegel übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt die Auftraggeberin Lasse Schlegel im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Lasse Schlegel, Büro für Gestaltung, Noltestr. 13, D–30451 Hannover. Gerichtsstand ist Hannover.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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