Studio Schlegel
Studio Schlegel
Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Studio Lasse Schlegel, Inhaber Lasse Schlegel (nachfolgend „Auftragnehmer“), und den jeweiligen Auftraggebern.
Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzĂĽglich nach Zugang schriftlich widerspricht.
(1) Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen und ist auch ohne Unterschrift verbindlich. E-Mail gilt im Rahmen dieser AGB als Schriftform.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrĂĽcklich und schriftlich zu.
(4) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wird kein gesonderter Vertrag geschlossen, ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgeblich.
(1) Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst insbesondere Designberatung, Grafikdesign, Art Direction sowie Webdesign und Webentwicklung.
(2) Ändert der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung die Zielsetzung, den Umfang oder die Anforderungen an Ideen, Konzeptionen oder Gestaltungen, bleibt der ursprüngliche Auftrag hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Nachkalkulation vorzulegen, die Vertragsgrundlage wird. Für bereits erbrachte Leistungen besteht der volle Vergütungsanspruch.
(3) Im Angebot sind zwei Korrekturschleifen je Projektphase enthalten, sofern nicht anders vereinbart. DarĂĽber hinausgehende Korrekturen gelten als Zusatzleistung und werden nach dem geltenden Stundensatz berechnet.
(1) Der typische Projektablauf umfasst ein Auftaktgespräch, die Angebotserstellung, die Entwicklung und Präsentation eines Designkonzepts (Entwurf/Entwürfe mit konzeptioneller Herleitung) und die darauf folgende Umsetzungsphase inklusive Reinzeichnung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass alle an den Auftragnehmer übergebenen Vorlagen, Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber EntwĂĽrfe oder Zwischenergebnisse zur Freigabe vor.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegten Ergebnisse innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und schriftlich freizugeben oder begründete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das jeweilige Ergebnis als freigegeben.
(3) Mit der Freigabe ĂĽbernimmt der Auftraggeber die Verantwortung fĂĽr die inhaltliche Richtigkeit von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten. Eine Haftung des Auftragnehmers fĂĽr Fehler in freigegebenen Inhalten ist ausgeschlossen.
(4) Beanstandungen am Endergebnis sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Kalkulationsgrundlage sind der Stundensatz von 80 € netto bzw. der Tagessatz von 650 € netto. Die auf dieser Basis kalkulierten Projektpreise gelten als Festpreise. Layouts und Reinzeichnungen für Buchprojekte werden nach Seitenumfang berechnet; der Seitenpreis wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
(2) Die Anfertigung von Entwürfen ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach Projektabschnitten bzw. Meilensteinen, wie im Angebot definiert. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne AbzĂĽge zahlbar.
(4) Werden Leistungen ĂĽber den ursprĂĽnglich vereinbarten Umfang hinaus erbracht, gelten diese als Zusatzleistungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab; die Abrechnung erfolgt nach geltendem Stundensatz.
(5) Laufende Wartung und Betreuung (z. B. von Webprojekten) werden auf Wunsch des Auftraggebers nach dem geltenden Stundensatz erbracht und abgerechnet.
(1) Auftragsbezogene Auslagen wie Materialkosten, Lizenzgebühren für Schriften oder Stockmedien, Druckkosten, Versandkosten und vergleichbare Fremdkosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu erstatten. Der Auftragnehmer holt vor der Beauftragung von Fremdleistungen die Zustimmung des Auftraggebers ein.
(2) Fahrtkosten für auftragsbezogene Termine werden mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.
(3) Weitere Reisekosten wie Parkgebühren, Mautgebühren und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand und gegen Nachweis erstattet. Bei absehbar höheren Reisekosten stimmt der Auftragnehmer diese vorab mit dem Auftraggeber ab.
(1) Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten zu verlangen.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberĂĽhrt.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
(1) Alle im Rahmen des Auftrags entstehenden Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen, Texte, Illustrationen, Grafiken, Layouts und sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollte.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den fertiggestellten Arbeitsergebnissen für den im Angebot definierten Verwendungszweck. Abweichende Vereinbarungen im Angebot gehen vor.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(4) Eine Veränderung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(5) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(6) Entscheidet sich der Auftraggeber, ein entwickeltes Konzept oder einen Entwurf nicht weiterzuverfolgen oder nicht zu verwenden, entfällt lediglich die Übertragung der Nutzungsrechte. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen bleibt in vollem Umfang bestehen.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse – auch nach Übertragung der Nutzungsrechte – für die eigene Selbstdarstellung und Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Wettbewerbseinreichungen sowie in Publikationen.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Arbeitsergebnissen und deren Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur AuftragserfĂĽllung notwendige Fremdleistungen (z. B. Druck, Fotografie, Programmierung) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dem vorab zugestimmt hat.
(2) Die Einrichtung von Hosting-Diensten (z. B. für Webprojekte) erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Laufende Hosting-Kosten und -Verträge liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, Quelldaten oder Rohdaten herauszugeben, sofern dies nicht ausdrĂĽcklich und schriftlich vereinbart und gesondert vergĂĽtet wurde.
(2) Werden Daten herausgegeben, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
Bei Druckerzeugnissen und anderen physisch vervielfältigten Arbeiten hat der Auftragnehmer Anspruch auf zwei einwandfreie Belegexemplare, die vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus.
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Nettovergütung des jeweiligen Auftrags beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
(4) Die Zusendung und RĂĽcksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
(1) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) KĂĽndigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig oder storniert den Auftrag, sind alle bis zum Zeitpunkt der KĂĽndigung erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu vergĂĽten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Stunden bzw. des vereinbarten Festpreises anteilig nach Projektfortschritt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht fertiggestellte Entwürfe und Arbeitsergebnisse, die nicht seinem Qualitätsanspruch entsprechen, einzubehalten und nicht herauszugeben.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschlieĂźlich zur VertragserfĂĽllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Projektbezogene Daten werden stationär auf lokalen Datenträgern des Auftragnehmers gespeichert. Ein Datenaustausch erfolgt bei Bedarf über den DSGVO-konformen Cloud-Dienst HiDrive der Strato AG. Die E-Mail-Kommunikation wird über Server der Strato AG, eines deutschen Anbieters, abgewickelt mit dem eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen wurde.
(3) Sofern im Rahmen des Auftrags eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 28 DSGVO erforderlich wird, schlieĂźen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.
(1) Der Auftragnehmer bewahrt Projektdaten fĂĽr einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abschluss des jeweiligen Auftrags auf.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe archivierter Projektdaten nach Vertragsende besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart und vergĂĽtet wurde.
(3) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Projektdaten unwiderruflich zu löschen.
(1) ErfĂĽllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers: Studio Lasse Schlegel, NoltestraĂźe 13, 30451 Hannover. Gerichtsstand ist Hannover.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (salvatorische Klausel).
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Studio Lasse Schlegel, Inhaber Lasse Schlegel (nachfolgend „Auftragnehmer“), und den jeweiligen Auftraggebern.
Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzĂĽglich nach Zugang schriftlich widerspricht.
(1) Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen und ist auch ohne Unterschrift verbindlich. E-Mail gilt im Rahmen dieser AGB als Schriftform.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrĂĽcklich und schriftlich zu.
(4) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wird kein gesonderter Vertrag geschlossen, ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgeblich.
(1) Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst insbesondere Designberatung, Grafikdesign, Art Direction sowie Webdesign und Webentwicklung.
(2) Ändert der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung die Zielsetzung, den Umfang oder die Anforderungen an Ideen, Konzeptionen oder Gestaltungen, bleibt der ursprüngliche Auftrag hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Nachkalkulation vorzulegen, die Vertragsgrundlage wird. Für bereits erbrachte Leistungen besteht der volle Vergütungsanspruch.
(3) Im Angebot sind zwei Korrekturschleifen je Projektphase enthalten, sofern nicht anders vereinbart. DarĂĽber hinausgehende Korrekturen gelten als Zusatzleistung und werden nach dem geltenden Stundensatz berechnet.
(1) Der typische Projektablauf umfasst ein Auftaktgespräch, die Angebotserstellung, die Entwicklung und Präsentation eines Designkonzepts (Entwurf/Entwürfe mit konzeptioneller Herleitung) und die darauf folgende Umsetzungsphase inklusive Reinzeichnung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass alle an den Auftragnehmer übergebenen Vorlagen, Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber EntwĂĽrfe oder Zwischenergebnisse zur Freigabe vor.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegten Ergebnisse innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und schriftlich freizugeben oder begründete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das jeweilige Ergebnis als freigegeben.
(3) Mit der Freigabe ĂĽbernimmt der Auftraggeber die Verantwortung fĂĽr die inhaltliche Richtigkeit von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten. Eine Haftung des Auftragnehmers fĂĽr Fehler in freigegebenen Inhalten ist ausgeschlossen.
(4) Beanstandungen am Endergebnis sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Kalkulationsgrundlage sind der Stundensatz von 80 € netto bzw. der Tagessatz von 650 € netto. Die auf dieser Basis kalkulierten Projektpreise gelten als Festpreise. Layouts und Reinzeichnungen für Buchprojekte werden nach Seitenumfang berechnet; der Seitenpreis wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
(2) Die Anfertigung von Entwürfen ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach Projektabschnitten bzw. Meilensteinen, wie im Angebot definiert. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne AbzĂĽge zahlbar.
(4) Werden Leistungen ĂĽber den ursprĂĽnglich vereinbarten Umfang hinaus erbracht, gelten diese als Zusatzleistungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab; die Abrechnung erfolgt nach geltendem Stundensatz.
(5) Laufende Wartung und Betreuung (z. B. von Webprojekten) werden auf Wunsch des Auftraggebers nach dem geltenden Stundensatz erbracht und abgerechnet.
(1) Auftragsbezogene Auslagen wie Materialkosten, Lizenzgebühren für Schriften oder Stockmedien, Druckkosten, Versandkosten und vergleichbare Fremdkosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu erstatten. Der Auftragnehmer holt vor der Beauftragung von Fremdleistungen die Zustimmung des Auftraggebers ein.
(2) Fahrtkosten für auftragsbezogene Termine werden mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.
(3) Weitere Reisekosten wie Parkgebühren, Mautgebühren und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand und gegen Nachweis erstattet. Bei absehbar höheren Reisekosten stimmt der Auftragnehmer diese vorab mit dem Auftraggeber ab.
(1) Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten zu verlangen.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberĂĽhrt.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
(1) Alle im Rahmen des Auftrags entstehenden Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen, Texte, Illustrationen, Grafiken, Layouts und sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollte.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den fertiggestellten Arbeitsergebnissen für den im Angebot definierten Verwendungszweck. Abweichende Vereinbarungen im Angebot gehen vor.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(4) Eine Veränderung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(5) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(6) Entscheidet sich der Auftraggeber, ein entwickeltes Konzept oder einen Entwurf nicht weiterzuverfolgen oder nicht zu verwenden, entfällt lediglich die Übertragung der Nutzungsrechte. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen bleibt in vollem Umfang bestehen.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse – auch nach Übertragung der Nutzungsrechte – für die eigene Selbstdarstellung und Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Wettbewerbseinreichungen sowie in Publikationen.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Arbeitsergebnissen und deren Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur AuftragserfĂĽllung notwendige Fremdleistungen (z. B. Druck, Fotografie, Programmierung) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dem vorab zugestimmt hat.
(2) Die Einrichtung von Hosting-Diensten (z. B. für Webprojekte) erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Laufende Hosting-Kosten und -Verträge liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, Quelldaten oder Rohdaten herauszugeben, sofern dies nicht ausdrĂĽcklich und schriftlich vereinbart und gesondert vergĂĽtet wurde.
(2) Werden Daten herausgegeben, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
Bei Druckerzeugnissen und anderen physisch vervielfältigten Arbeiten hat der Auftragnehmer Anspruch auf zwei einwandfreie Belegexemplare, die vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus.
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Nettovergütung des jeweiligen Auftrags beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
(4) Die Zusendung und RĂĽcksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
(1) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) KĂĽndigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig oder storniert den Auftrag, sind alle bis zum Zeitpunkt der KĂĽndigung erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu vergĂĽten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Stunden bzw. des vereinbarten Festpreises anteilig nach Projektfortschritt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht fertiggestellte Entwürfe und Arbeitsergebnisse, die nicht seinem Qualitätsanspruch entsprechen, einzubehalten und nicht herauszugeben.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschlieĂźlich zur VertragserfĂĽllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Projektbezogene Daten werden stationär auf lokalen Datenträgern des Auftragnehmers gespeichert. Ein Datenaustausch erfolgt bei Bedarf über den DSGVO-konformen Cloud-Dienst HiDrive der Strato AG. Die E-Mail-Kommunikation wird über Server der Strato AG, eines deutschen Anbieters, abgewickelt mit dem eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen wurde.
(3) Sofern im Rahmen des Auftrags eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 28 DSGVO erforderlich wird, schlieĂźen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.
(1) Der Auftragnehmer bewahrt Projektdaten fĂĽr einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abschluss des jeweiligen Auftrags auf.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe archivierter Projektdaten nach Vertragsende besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart und vergĂĽtet wurde.
(3) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Projektdaten unwiderruflich zu löschen.
(1) ErfĂĽllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers: Studio Lasse Schlegel, NoltestraĂźe 13, 30451 Hannover. Gerichtsstand ist Hannover.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (salvatorische Klausel).
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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